Blinde Anonymisierung: Ein Verfahren für die Evaluation von Krebsfrüherkennungsprogrammen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Datennutzung

17. November 2015 ab 11:30

 

Sebastian Bartholomäus | Krebsregister Nordrhein-Westfalen

 

Medizinische Forschungsprojekte erfordern immer häufiger eine fallscharfe Verknüpfung medizinischer Daten aus verschiedenen Quellen. Ohne Einwilligung oder spezialgesetzliche Regelung sind jedoch nach deutschem Recht solche sensiblen personenbezogenen Daten nach Möglichkeit nur anonymisiert oder zumindest pseudonymisiert zu verarbeiten.

Trotz gesetzlicher Grundlage setzt das Epidemiologische Krebsregister NRW (EKR-NRW) bereits seit 2005 ein Verfahren zur Verknüpfung ein, dass sich hauptsächlich auf deterministisch verschlüsselte Identitätsmerkmale stützt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Mortalitätsevaluation des deutschen Mammographie-Screening-Programms wurde dieses Verfahren erheblich weiterentwickelt.

Neben einem kurzen Überblick über die rechtliche Situation soll der Vortrag einen Eindruck des ursprünglichen und des weiterentwickelten Verfahrens vermitteln, aber auch andere Lösungsansätze und Verfahren sollen kurz skizziert werden. Es werden die Limitierungen des Verfahrens dargestellt sowie inhaltliche und technische Herausforderungen und entsprechende Lösungsansätze diskutiert.